Wenn der Mut dich verlässt, gehst du halt alleine weiter __________________________________________________________________
Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
die Feiernden von Ischgl trifft keine Schuld, die waren eher Opfer von Leuten, die unbedingt noch die Kohle mitnehmen wollten und trotz bekannter Infektion die Klappe gehalten haben. Wer aber jetzt mit dem Wissen ( altersunabhängig ) die großen Partys sucht und allen ernstes erklärt, "Mundschutz ist scheisse und man würde sich von innen desinfizieren", oder auch nur einmal nicht auf seinen Entspannungsurlaub in der Türkei verzichten kann, der trägt selbstverständlich Schuld, wenn er sich und andere ansteckt.
Ich finde diesen Punkt übrigens juristisch recht interessant:
Wer - mit dem Wissensstand von heute - vorsätzlich eine Massenveranstaltung besucht, sich dort infiziert, hernach einen anderen ansteckt, der daran verstirbt, macht sich de lege lata der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB strafbar. Strafrahmen: bis 5 Jahre gesiebte Luft...
Daneben der Schadensersatz der Hinterbliebenen gemäß §§ 823 II BGB, 222 StGB...
die Feiernden von Ischgl trifft keine Schuld, die waren eher Opfer von Leuten, die unbedingt noch die Kohle mitnehmen wollten und trotz bekannter Infektion die Klappe gehalten haben. Wer aber jetzt mit dem Wissen ( altersunabhängig ) die großen Partys sucht und allen ernstes erklärt, "Mundschutz ist scheisse und man würde sich von innen desinfizieren", oder auch nur einmal nicht auf seinen Entspannungsurlaub in der Türkei verzichten kann, der trägt selbstverständlich Schuld, wenn er sich und andere ansteckt.
Ich finde diesen Punkt übrigens juristisch recht interessant:
Wer - mit dem Wissensstand von heute - vorsätzlich eine Massenveranstaltung besucht, sich dort infiziert, hernach einen anderen ansteckt, der daran verstirbt, macht sich de lege lata der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB strafbar. Strafrahmen: bis 5 Jahre gesiebte Luft...
Daneben der Schadensersatz der Hinterbliebenen gemäß §§ 823 II BGB, 222 StGB...
Da könnten noch spannende Verfahren anstehen.
Ich frage mich ob der Vorsatz durch den Besuch der Veranstaltung bereits begründet ist.
die Feiernden von Ischgl trifft keine Schuld, die waren eher Opfer von Leuten, die unbedingt noch die Kohle mitnehmen wollten und trotz bekannter Infektion die Klappe gehalten haben. Wer aber jetzt mit dem Wissen ( altersunabhängig ) die großen Partys sucht und allen ernstes erklärt, "Mundschutz ist scheisse und man würde sich von innen desinfizieren", oder auch nur einmal nicht auf seinen Entspannungsurlaub in der Türkei verzichten kann, der trägt selbstverständlich Schuld, wenn er sich und andere ansteckt.
Ich finde diesen Punkt übrigens juristisch recht interessant:
Wer - mit dem Wissensstand von heute - vorsätzlich eine Massenveranstaltung besucht, sich dort infiziert, hernach einen anderen ansteckt, der daran verstirbt, macht sich de lege lata der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB strafbar. Strafrahmen: bis 5 Jahre gesiebte Luft...
Daneben der Schadensersatz der Hinterbliebenen gemäß §§ 823 II BGB, 222 StGB...
Da könnten noch spannende Verfahren anstehen.
Ich frage mich ob der Vorsatz durch den Besuch der Veranstaltung bereits begründet ist.
§ 222 StGB: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht..."
"Fahrlässigkeit ist nach der stRspr. und wohl noch hM gegeben, wenn der Täter einen Tatbestand rechtswidrig verwirklicht, indem er objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt," ..."die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte." (Fischer StGB, § 222 Rn. 12a)
Ich gebe zu, daß viele aufgrund der subjektiven Fähigkeiten exculpiert sein werden...
die Feiernden von Ischgl trifft keine Schuld, die waren eher Opfer von Leuten, die unbedingt noch die Kohle mitnehmen wollten und trotz bekannter Infektion die Klappe gehalten haben. Wer aber jetzt mit dem Wissen ( altersunabhängig ) die großen Partys sucht und allen ernstes erklärt, "Mundschutz ist scheisse und man würde sich von innen desinfizieren", oder auch nur einmal nicht auf seinen Entspannungsurlaub in der Türkei verzichten kann, der trägt selbstverständlich Schuld, wenn er sich und andere ansteckt.
Ich finde diesen Punkt übrigens juristisch recht interessant:
Wer - mit dem Wissensstand von heute - vorsätzlich eine Massenveranstaltung besucht, sich dort infiziert, hernach einen anderen ansteckt, der daran verstirbt, macht sich de lege lata der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB strafbar. Strafrahmen: bis 5 Jahre gesiebte Luft...
Daneben der Schadensersatz der Hinterbliebenen gemäß §§ 823 II BGB, 222 StGB...
Da könnten noch spannende Verfahren anstehen.
Ich frage mich ob der Vorsatz durch den Besuch der Veranstaltung bereits begründet ist.
§ 222 StGB: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht..."
"Fahrlässigkeit ist nach der stRspr. und wohl noch hM gegeben, wenn der Täter einen Tatbestand rechtswidrig verwirklicht, indem er objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt," ..."die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte." (Fischer StGB, § 222 Rn. 12a)
Ich gebe zu, daß viele aufgrund der subjektiven Fähigkeiten exculpiert sein werden...
Ich kann mir nicht vorstellen das hier das Gesetzt bereits greift, auch wenn Demonstrationen durch das Grundgesetzt geschützt sind, so müsste sich ja jede Stadt (als genehmigte Behörde) oder Veranstalter verantwortlich zeichnen.
Ordnungsamt, Polizeiorgane die nicht einschreiten wenn gegen Auflagen verstoßen werden, denn wenn ich als einzelner bei einer größeren Veranstaltung auf Hygiene, Abstand bzw. auf das tragen von Masken (falls Abstand nicht möglich ist) achte, dann kann man dem einzelnen schwerlich einen Vorsatz unterstellen.
Dieses bewusst falsche Angeben von Adressen und daraus entwickelt sich ein Ereignis und man hat selbst dazu beigetragen das nicht schnell genug ermittelt wurde, finde ich dann schon eher das es passt.
ich habe das selbstverständlich ironisch überspitzt und pauschal dargestellt. Die Thematik wird sich - insbesondere aufgrund der Beweis- und Kausalitätsproblematik - in ganz wenigen , wenn überhaupt, Fällen stellen.
Wenn aber bspw mein Vater (extreme Risikogruppe wg. Dialyse) sterben würde, weil ihn ein "durch-Party-Infiziertes" A..loch angesteckt hätte, könnte er sich der Strafanzeige und Klage sicher sein...
Es wird juristisch noch sehr viel interessanter werden.
Ich habe diese Woche einen Artikel in der SZ oder Zeit ? gelesen, wo die Besitzerin eines Berliner Schicki-Micki Cafes die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagen will. Wie dem Artikel zu entnehmen war, habe da eine sehr findige Anwaltskanzlei hunderte von potentiellen Mandanten angeworben und will jetzt über einen Prozessfinanzierer eine Musterklage gegen den Staat, also uns Steuerzahler führen.
Das Cafe aus diesem Beispiel gibt es wohl schon seit 30 Jahren und die Dame hat die Corona-Hilfspakete der KFW abgelehnt, weil sie keinen Kredit aufnehmen will. Rücklagen gibt es wohl auch keine, sie hätte schon einen Kredit für die Renovierung aufnehmen müssen vor ein paar Jahren, also werde sie klagen. Würde sie ja nichts kosten.....
Die findige Anwaltskanzlei behauptet unter anderem, dass die Entschädigungsklauseln nach dem Bundesseuchengesetzt ein Legislativer 'Versprecher' sei. Meint - Der Ausschluss von Schadenersatz sei vom Gesetzgeber gar nicht so gewollt gewesen.
Ich muss mal gucken, ob ich den Artikel noch finde.
Wenn der Mut dich verlässt, gehst du halt alleine weiter __________________________________________________________________
Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
ich habe das selbstverständlich ironisch überspitzt und pauschal dargestellt. Die Thematik wird sich - insbesondere aufgrund der Beweis- und Kausalitätsproblematik - in ganz wenigen , wenn überhaupt, Fällen stellen.
Wenn aber bspw mein Vater (extreme Risikogruppe wg. Dialyse) sterben würde, weil ihn ein "durch-Party-Infiziertes" A..loch angesteckt hätte, könnte er sich der Strafanzeige und Klage sicher sein...
Das war mir klar und passte zur Diskussion mit den Öltankern, interessant bleibt die Thematik trotzdem und ich glaube nicht das sich unsere Partygänger sich dem bewusst sind.
Wenn der Mut dich verlässt, gehst du halt alleine weiter __________________________________________________________________
Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
Wenn der Mut dich verlässt, gehst du halt alleine weiter __________________________________________________________________
Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
Ich vermag nicht zu erkennen, aus welcher Anspruchsgrundlage (Gesetz) sich ein Schadensersatz ergeben könnte... Sammelklagen sind iÜ gar nicht so unrentabel für den Anwalt... es muß ja schließlich auch Gewinner geben...
Das Gute an Corona, mein Pharma Tech Aktionen ersetzen langsam den Verlust aus der Kurzarbeit! Habe jetzt wieder normal Beschäftigung und die Dinger steigen weiter, die Scheiße könnte mir glatt Gewinn bringen! Welch ein Traum, wollte immer mit 55 Jahren in Rente gehen, hoffe die Konzerne machen Milliarden Gewinne! Rente in 10 Jahren, Hurra, ich komme!
Bei einigen Beiträgen hier, würde selbst Aspirin Kopfschmerzen bekommen! Schließe meine dabei nicht aus!
Denke eines langsamen, schlechten und bis zum Hals vollen Denkers!
Zitat von TheLawyer im Beitrag #7063https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/entschaedigungen-betriebsschliessung-corona-shutdown-rechtsanspruch-56-ifsg-infektionsschutzgesetz-ueberblick/
Ich vermag nicht zu erkennen, aus welcher Anspruchsgrundlage (Gesetz) sich ein Schadensersatz ergeben könnte... Sammelklagen sind iÜ gar nicht so unrentabel für den Anwalt... es muß ja schließlich auch Gewinner geben...
Die Anwälte sind wohl der Meinung das § 28 (entschädigungsloses Veranstaltungsverbot) nicht greift und hier § 16 anzuwenden wäre und dann wären sie bei § 65, und nach deren Meinung auch vom Gesetzgeber einst so gewollt. So lese ich dies jedenfalls, ansonsten wüsste ich nicht wie daraus ein Schuh werden sollte.
Sehe aber hier nicht wie man hier was reininterpretieren kann.
Zitat von joergi im Beitrag #7064Das Gute an Corona, mein Pharma Tech Aktionen ersetzen langsam den Verlust aus der Kurzarbeit! Habe jetzt wieder normal Beschäftigung und die Dinger steigen weiter, die Scheiße könnte mir glatt Gewinn bringen! Welch ein Traum, wollte immer mit 55 Jahren in Rente gehen, hoffe die Konzerne machen Milliarden Gewinne! Rente in 10 Jahren, Hurra, ich komme!
Ich hoffe auch, dass du phänomenal reich wirst! Wie du weißt, könnte der FC Geld gebrauchen.
Zitat von Bacardi im Beitrag #7046 Für China ein gefundenes Fressen, ihren Einfluss in den Gebieten zu erweitern, Rohstoffe unter Chinaflagge und Flüchtlinge nach Europa.
Als der Ölpreis ob der Coronanummer teilweise ins Minus gerutscht ist, haben diese kommunistischen Planwirtschaftler sich den Bauch mit billigstem Öl vollgeschlagen. Öl für ca. 2 Jahre - für umme. Unsere ach so gepriesene Marktwirtschaft hat derweil tief und fest geschlummert, wenn sie nicht grade damit beschäftigt war per Lobbyarbeit die Mundschutzpflicht oder die Verknechtungsverträge in der Fleischwirtschaft zu retten.
Seit wann können kommunistische Planwirtschaftler flexibel auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren ?
Zitat von Bacardi im Beitrag #7046 Für China ein gefundenes Fressen, ihren Einfluss in den Gebieten zu erweitern, Rohstoffe unter Chinaflagge und Flüchtlinge nach Europa.
Als der Ölpreis ob der Coronanummer teilweise ins Minus gerutscht ist, haben diese kommunistischen Planwirtschaftler sich den Bauch mit billigstem Öl vollgeschlagen. Öl für ca. 2 Jahre - für umme. Unsere ach so gepriesene Marktwirtschaft hat derweil tief und fest geschlummert, wenn sie nicht grade damit beschäftigt war per Lobbyarbeit die Mundschutzpflicht oder die Verknechtungsverträge in der Fleischwirtschaft zu retten.
Seit wann können kommunistische Planwirtschaftler flexibel auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren ?
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"Die Erhellung der Bedingungen für das Verstehen eines ironischen Textes setzt die Erklärung der besonderen Bewegung und Tätigkeit des verstehenden Bewußtseins voraus, die im «gewöhnlichen» Verstehen nicht vorhanden sind." Dragan Stojanovic
Noch etwas zu Corona. Der KStA lässt heute Kölner Wissenschaftler und Mediziner zu Wort kommen. Auf die Intensivstation kommen doppelt so viele Männer wie Frauen. Die Ursache ist bisher unbekannt.
Die Beatmungszeiten im KH sind bei Covid-19 doppelt so lang wie bei anderen Lungenkrankheiten. Die Lunge braucht länger zur Regeneration. Spät - und Langzeitfolgen sind nicht ausgeschlossen. 27 % der beatmeten Patienten werden dialysepflichtig. Je später die Patienten ins KH kommen, desto größer ist das Risiko des Nierenversagens.
Zitat von fidschi im Beitrag #7071Noch etwas zu Corona. Der KStA lässt heute Kölner Wissenschaftler und Mediziner zu Wort kommen. Auf die Intensivstation kommen doppelt so viele Männer wie Frauen. Die Ursache ist bisher unbekannt.
Die Beatmungszeiten im KH sind bei Covid-19 doppelt so lang wie bei anderen Lungenkrankheiten. Die Lunge braucht länger zur Regeneration. Spät - und Langzeitfolgen sind nicht ausgeschlossen. 27 % der beatmeten Patienten werden dialysepflichtig. Je später die Patienten ins KH kommen, desto größer ist das Risiko des Nierenversagens.
Jetzt ist dieser Schnupfen auch noch sexsistisch...
Wenn der Mut dich verlässt, gehst du halt alleine weiter __________________________________________________________________
Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
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Kapitel 1
Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Spaziergänger sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die völlig falsche Richtung angesehen...
Zitat von fidschi im Beitrag #7071Noch etwas zu Corona. Der KStA lässt heute Kölner Wissenschaftler und Mediziner zu Wort kommen. Auf die Intensivstation kommen doppelt so viele Männer wie Frauen. Die Ursache ist bisher unbekannt.
Die Beatmungszeiten im KH sind bei Covid-19 doppelt so lang wie bei anderen Lungenkrankheiten. Die Lunge braucht länger zur Regeneration. Spät - und Langzeitfolgen sind nicht ausgeschlossen. 27 % der beatmeten Patienten werden dialysepflichtig. Je später die Patienten ins KH kommen, desto größer ist das Risiko des Nierenversagens.
Jetzt ist dieser Schnupfen auch noch sexsistisch...
Muss ich jetzt bei jedem Einkauf auch ein Kondom tragen? Und wird das von wem kontrolliert?
"Toleranz ist der Verdacht, dass der Andere Recht hat." Kurt Tucholsky
Ich mag Menschen, die mir reinen Wein einschenken. Oder Bier. Bier geht auch.
Die Saison lief nach Plan. Nur der Plan war Scheisse.
Vom Erhabenen zum Lächerlichen ist es nur ein Schritt. (Napoleon Bonaparte)